Das heutige Sozialrecht ist in den Sozialgesetzbüchern SGB I bis SGB XII normiert und umfaßt:
Daneben aber auch die private Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung.
Das Sozialrecht erfährt derzeit eine starke Veränderung, da es weitgehend - wie jeder durch die Presse erfährt - von der öffentlichen Hauhaltslage des Bundes und des Landes und der jeweiligen Kommunen abhängig ist. Für den Bürger wird die Durchsetzung seiner Ansprüche schwieriger und die Bescheide immer unverständlicher. Als Fachanwältin für Sozialrecht weiß ich, daß viele Anträge auf Schwerbehinderung und Rente abgelehnt werden. Ob eine Antragstellung, ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg haben, kann ich beurteilen. Es lohnt sich für Sie daher eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
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